Kanzlei Lauten Lübeck
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Anwältin

Rechtsanwältin & Notarin

Rechtsanwältin

Recht Fokussiert

Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie dabei, Ihre Interessen gegenüber einer oder mehreren anderen Person/en durchzusetzen. Dabei bevorzuge ich grundsätzlich eine gütliche Einigung, bei welcher sich die Beteiligten auch künftig noch gegenseitig in die Augen blicken können. Dies schließt aber selbstverständlich den Gang vor Gericht dort nicht aus, wo Ihre Interessen es erfordern.

Meine fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen des Erbrechts und des Stiftungsrechts. Für nicht unter meine Tätigkeitsschwerpunkte fallende Sachverhalte empfehle ich Ihnen gerne eine/n kompetente/n Kollegin/en.

Im Erbrecht berate und unterstütze ich Sie gerne bei folgenden Anliegen:

RECHT ZEITIG REGELN
Vor dem Erbfall:
  • Beratende Begleitung bei Regelung der privaten und/ oder Unternehmens-Nachfolge
  • Konzept zur Sicherstellung von Handlungsfähigkeit im Notfall
  • Erstellen einer Notfallakte für den privaten und/ oder unternehmerischen Bereich
RECHT BEDACHT AUSüBEN
Nach dem Erbfall:
  • Unterstützung bei ersten Maßnahmen nach einem Todesfall (Behörden, Finanzen, Verträge)
  • Durchsetzung/ Abwehr von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen
  • Beratende Begleitung bei einer Erbauseinandersetzung
  • Errechnung und Durchsetzung/ Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung/ Abwehr von Vermächtnisansprüchen
  • Beratung zu/ Vertretung in Fragen der Nachlasshaftung
  • Beratung zu/ Geltendmachung von Rechten und Pflichten von Miterben/ Miterbinnen in einer Erbengemeinschaft
  • Beratung von (Mit-)erben zur Nachlassverwaltung
  • Beratung/ Begleitung/ Vertretung von Testamentsvollstreckern/innen
RECHT NACHHALTIG

Im Stiftungsrecht können Sie bei folgenden Punkten im Rahmen Ihrer Stiftungsgründung auf meine Unterstützung zählen:

  • Sinnvolle und nachhaltige Formulierung des Stiftungszwecks
  • Erstellen einer langlebigen Stiftungssatzung
  • Abstimmung mit Stiftungsbehörden und Finanzämtern
RECHT KOSTENTRANSPARENT
Kosten:

Die Höhe von Rechtsanwaltsgebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches sich an der Höhe des Gegenstandswertes einer Sache orientiert. Als Rechtsanwältin kann ich jedoch eine hiervon abweichende Honorarvereinbarung mit Ihnen treffen. Wichtig ist mir, mit Ihnen den Kostenpunkt gleich zu Beginn zu klären und transparent zu halten – damit Sie wissen, woran Sie sind.