Holstentor
Susanne Lauten
Kanzlei Lauten Lübeck

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Rechtsanwältin & Notarin

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RECHT RELEVANT
Wichtiger Hinweis zum Geldwäschegesetz und Transparenzregister

Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Regelungen des Geldwäschegesetzes. Danach bin ich als Notarin verpflichtet, bei notariellen Tätigkeiten im Zusammenhang mit

  • dem Kauf und Verkauf von Immobilien/ Wohnungseigentum/ Erbbaurechten,
  • sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sowie
  • Verwahrungstätigkeiten

nicht nur wie bisher schon Sie persönlich geldwäscherechtlich zu identifizieren, sondern darüber hinaus die wirtschaftlich Berechtigten festzustellen, d.h. diejenige natürliche Person, auf deren Veranlassung eine notarielle Amtstätigkeit letztlich durchgeführt werden soll.

Dazu muss ich bei der Beteiligung von Gesellschaften Einsicht in das Transparenz-/ oder Handelsregister nehmen, bzw. mir von Ihnen schriftlich bestätigen lassen, dass die Angaben im Handelsregister (z.B. in der Gesellschafterliste) ein vollständiges und richtiges Bild über die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft geben.

Soweit Letzteres nicht der Fall ist, weil in der beteiligten Gesellschaft Treuhand-, Stimmbindungs- oder Poolverträge bestehen, ist mir dieses ebenfalls mitzuteilen und sind mir die entsprechenden Verträge vorzulegen, da ich eine Kopie von diesen in meinen Akten aufbewahren muss.

Ausdrücklich weise ich Sie darauf hin, dass ich

  • bei Immobilienerwerb durch ausländische Gesellschaften nicht ohne vorherige Registrierung der Gesellschaft im deutschen oder EU-ausländischen Transparenzregister und
  • bei Geschäften über Grundbesitz unter Beteiligung einer Gesellschaft nicht ohne schlüssige Dokumentation deren Eigentums- und Kontrollstruktur

beurkunden darf.

Zur Vermeidung von Verzögerungen bei künftig von Ihnen beabsichtigten Rechtsgeschäften empfehle ich Ihnen dringend, Ihre – ohnehin bestehenden – Verpflichtungen zur Eintragung ins Transparenzregister bereits jetzt zu erfüllen. Denn damit haben Sie dann alle erforderlichen Daten und Unterlagen zusammengestellt, die ein Notar künftig vor Beurkundung bestimmter Rechtsgeschäfte von Ihnen zu fordern hat.